Logo von Egger und Lassingleithner in weiß

Egger Lassingleithner
Holzapfel

Egger Lassingleithner
Holzapfel

Rechtsanwälte für Maklerrecht

Dr. Daniel Lassingleithner, LLM.oec.

Adresse

Eberhard-Fugger-Str. 3
5020 Salzburg
Geöffnet
Mo-Do: 08:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:00 - 14:00 Uhr

Egger Lassingleithner
Holzapfel

Egger Lassingleithner
Holzapfel

Rechtsanwälte für Maklerrecht

Dr. Daniel Lassingleithner, LLM.oec.

Januar 24, 2019

OGH 24.01.2019 9 Ob 96/18k

Maklerin zeigt einem jungen Paar eine Wohnung.

Wird dem Makler vom Auftraggeber zugesichert, dass sämtliche Baubewilligungen vorliegen, besteht mangels objektiver Anhaltspunkte keine weitere Nachforschungspflicht
 
Der Immobilienmakler darf eine von seinem Auftraggeber erhaltene Information ohne weitere Nachforschung weitergeben, wenn für ihn keine Veranlassung besteht, an der Richtigkeit der erteilten Information zu zweifeln. Bestehen jedoch objektive Anhaltspunkte, welche an der Richtigkeit der Informationen Zweifel aufkommen lassen, ist eine entsprechende Prüfung zu empfehlen. Zumindest sollte der Käufer jedoch (schriftlich) darauf hingewiesen werden, dass das tatsächliche Vorliegen der Baubewilligungen nicht geprüft wurde. Jedenfalls darf der Immobilienmakler, um eine Haftung zu vermeiden, gegenüber dem Käufer auch nicht den Eindruck erwecken, er habe den Wahrheitsgehalt der Aussagen des Verkäufers überprüft.
 
Disclaimer: Diese Übersicht dient ausschließlich der unverbindlichen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung, weshalb hierfür auch keine Haftung übernommen werden kann.

von Daniel Lassingleithner
magnifiercrosschevron-down