Egger Lassingleithner
Rechtsanwälte für Maklerrecht
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Mo-Do: 08:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:00 - 14:00 Uhr
Anwaltliches Leistungsangebot
Lösungsorientierte und individualisierte Rechtsberatung in allen Bereichen des Maklerrechts für Immobilienmakler und Verbraucher
Profitieren Sie von einem umfassenden Leistungsangebot im Bereich des Maklerrechts. Wir beraten gerne und umfassend im gesamten Maklerrecht samt den damit verbundenen Rechtsgebieten zu fairen Konditionen und können durch unsere Spezialisierung eine fachspezifische und kompetente Beratung samt Vertretung vor Gericht und Behörden anbieten.
Aktuelles
Verdienstlichkeit durch Fördern des Vertragsabschlusses – Achtung: Vereinbarung nötig!
Der Provisionsanspruch des Maklers setzt bekanntlich voraus, dass die "allgemeinen" Provisionsvoraussetzungen des § 6 Abs 1 MaklerG erfüllt sind. Es ist also der Abschluss eines (konkludenten) Maklervertrags, eine verdienstliche Tätigkeit sowie ein adäquater...
Neue Fachpublikation (immolex) – Die Aufteilung der Provision bei Maklermehrheit
Lesen Sie meinen in der Zeitschrift immolex (immolex 2023/60) erschienenen Beitrag zum Thema "Die Aufteilung der Provision bei Maklermehrheit" unter "Beitrag immolex"
Vorkaufsberechtigter zur Bezahlung der Käuferprovision verpflichtet – OGH, 5 Ob 49/22z
Im Rahmen der Entscheidung 5 Ob 49/22z hat der OGH festgehalten, dass im Falle des Bestehens einer vertraglichen Regelung über die Übernahme der Käuferprovision der „eintretende“ Vorkaufsberechtigte die Käuferprovision zu übernehmen hat. Der Entscheidung lag folgender...
ÖVI „Business-Frühstück“, Vortrag Dr. Lassingleithner
Den Beitrag finden Sie unter: https://el-rechtsanwaelte.at/oevi-business-fruehstueck-vortrag-dr-lassingleithner/
Verdienstliche Tätigkeit ohne Namhaftmachung und Unterbrechung der Kausalität – OGH 1 Ob 39/20p
Nach § 6 Abs 1 MaklerG ist der Auftraggeber zur Zahlung einer Provision für den Fall verpflichtet, dass das zu vermittelnde Geschäft durch die vertragsgemäße verdienstliche Tätigkeit des Maklers mit einem Dritten zustande kommt. Im Geschäftszweig der gewerblichen...
Die Verjährung der Maklerprovision
Gemäß § 11 Maklergesetz (kurz: MaklerG) verjähren Ansprüche aus dem Maklervertragsverhältnis in drei Jahren ab Fälligkeit. Diese Verjährungsregelung betrifft einerseits den Provisionsanspruch des Immobilienmaklers gemäß § 6 MaklerG und andererseits den...
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