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Egger Lassingleithner
Holzapfel

Egger Lassingleithner
Holzapfel

Rechtsanwälte für Maklerrecht

Dr. Daniel Lassingleithner, LLM.oec.

Adresse

Eberhard-Fugger-Str. 3
5020 Salzburg
Geöffnet
Mo-Do: 08:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:00 - 14:00 Uhr

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Anwaltliches Leistungsangebot

Porträt von Doktor Daniel Lassingleithner

Lösungsorientierte und individualisierte Rechtsberatung in allen Bereichen des Maklerrechts für Immobilienmakler und Verbraucher.

Profitieren Sie von einem umfassenden Leistungsangebot im Bereich des Maklerrechts. Wir beraten gerne und umfassend im gesamten Maklerrecht samt den damit verbundenen Rechtsgebieten zu fairen Konditionen und können durch unsere Spezialisierung eine fachspezifische und kompetente Beratung samt Vertretung vor Gericht und Behörden anbieten.

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Wissenswertes & Aktuelles

Publikation
Beiträge
Fachbereiche

Publikationen von
Dr. Daniel Lassingleithner, LLM.oec.

Foto aus dem Büro, mit aufgeschlagenem Fachartikel von Doktor Daniel Lassingleithner

Neue Fachpublikation (ÖVI news) - Provisionsentfall - …

Lesen Sie meinen in der Zeitschrift ÖVI-News (Ausgabe 04.2024) erschienenen Beitrag zum Thema „Provisionsentfall - bloße Anfechtungslage reicht nicht aus“ […]
Mehr lesen
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Provisionsentfall wegen Vertragsanfechtung - Vorbringen …

OGH, 04.07.2024, 5 Ob 87/24s   Gemäß § 7 Abs 1 MaklerG entsteht der Anspruch auf Provision mit der Rechtswirksamkeit […]
Mehr lesen
Bücherregal mit anwaltlicher Fachlektüre.

Höhe der Haftung des Immobilienmaklers - OGH 20.9.2023 …

Immobilienmakler haften grundsätzlich "nur" für den sogenannten Vertrauensschaden. Wie meinerseits bereits in immolex 2019/116 zur Entscheidung des OGH 6 Ob […]
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Porträt von Doktor Daniel Lassingleithner

AWAK LIVE-WEBCAST mit Dr. Lassingleithner am 24.04.2024

Am 24.04.2024 hält Kollege Dr. Daniel Lassingleithner, LLM.oec., im Rahmen eines Live-Webcastes für die AWAK einen Online-Vortrag zum Thema: IMMOBILIENMAKLERRECHT: […]
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Porträt von Doktor Daniel Lassingleithner

Verdienstlichkeit durch Fördern des Vertragsabschlusse …

Der Provisionsanspruch des Maklers setzt bekanntlich voraus, dass die "allgemeinen" Provisionsvoraussetzungen des § 6 Abs 1 MaklerG erfüllt sind. Es […]
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Porträt von Doktor Daniel Lassingleithner

Neue Fachpublikation (immolex) - Die Aufteilung der Pro …

Lesen Sie meinen in der Zeitschrift immolex (immolex 2023/60) erschienenen Beitrag zum Thema "Die Aufteilung der Provision bei Maklermehrheit" unter […]
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Anwaltliches Leistungsangebot

Provisionscheck

Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe ein Provisionanspruch besteht und vertreten Sie gerne auch vor Gericht bei Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen.

SCHADENERSATZ / HAFTUNG

Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen aller Art, insbesondere aufgrund allfälliger Pflichtverletzungen des beauftragten Maklers.

VERTRAGSCHECK

Wir unterziehen Ihre Vertragsunterlagen einer eingehender Prüfung unter Einbeziehung der aktullen Rechtsprechung um haftungsthematiken und andere Streitigkeiten bereits im Vorhinein zu vermeiden und überarbeiten/erstellen diese gerne entsprechend den Vorgaben des Maklergesetzes und der Rechtsprechung.

HANDLESVERTRETER – AUSGLEICHSANSPRUCH

Eines der zentralen Themen im Handelsvertreterrecht ist der Ausgleichsanspruch bei Vertragsbeendigung. Für das Entstehen dieses Anspruchs ist unter anderem entscheidend, wie das Vertragsverhältnis beendet wurde. Der Ausgleichsanspruch muss (außergerichtlich) innerhalb eines Jahres ab Vertragsbeendigung geltend gemacht werden. Wie beraten und vertreten Sie gerne bei der Durchsetzung / Abwehr des Ausgleichsanspruchs.

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IMMOBILIENRECHT / KAUFVERTRÄGE / SONSTIGES

Wir beraten Sie gerne in allen Bereichen des Zivil- und Verwaltungsrechtes, wobei der besondere Schwerpunkt der Kanzlei im Bereich „Immobilienrecht“ gelegen ist. Auch die Errichtung von Liegenschaftskaufverträgen aller Art, insbesondere Kauf- und Schenkungsverträge, ist unser tägliches Geschäft. Wir beraten Sie daher gerne bei Liegenschaftstransaktionen jeder Art und übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung von der Vertragserrichtung bis zur Eintragung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch.

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