Egger Lassingleithner
Holzapfel
Egger Lassingleithner
Holzapfel
Rechtsanwälte für Maklerrecht
Dr. Daniel Lassingleithner, LLM.oec.
Anwaltliches Leistungsangebot

Lösungsorientierte und individualisierte Rechtsberatung in allen Bereichen des Maklerrechts für Immobilienmakler und Verbraucher.
Profitieren Sie von einem umfassenden Leistungsangebot im Bereich des Maklerrechts. Wir beraten gerne und umfassend im gesamten Maklerrecht samt den damit verbundenen Rechtsgebieten zu fairen Konditionen und können durch unsere Spezialisierung eine fachspezifische und kompetente Beratung samt Vertretung vor Gericht und Behörden anbieten.
Wissenswertes & Aktuelles
Publikationen von
Dr. Daniel Lassingleithner, LLM.oec.

Neue Fachpublikation (ÖVI news) - Provisionsentfall - …

Provisionsentfall wegen Vertragsanfechtung - Vorbringen …

Höhe der Haftung des Immobilienmaklers - OGH 20.9.2023 …

AWAK LIVE-WEBCAST mit Dr. Lassingleithner am 24.04.2024

Verdienstlichkeit durch Fördern des Vertragsabschlusse …

Neue Fachpublikation (immolex) - Die Aufteilung der Pro …
Anwaltliches Leistungsangebot
Provisionscheck
Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe ein Provisionanspruch besteht und vertreten Sie gerne auch vor Gericht bei Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen.
SCHADENERSATZ / HAFTUNG
Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen aller Art, insbesondere aufgrund allfälliger Pflichtverletzungen des beauftragten Maklers.
VERTRAGSCHECK
Wir unterziehen Ihre Vertragsunterlagen einer eingehender Prüfung unter Einbeziehung der aktullen Rechtsprechung um haftungsthematiken und andere Streitigkeiten bereits im Vorhinein zu vermeiden und überarbeiten/erstellen diese gerne entsprechend den Vorgaben des Maklergesetzes und der Rechtsprechung.
HANDLESVERTRETER – AUSGLEICHSANSPRUCH
Eines der zentralen Themen im Handelsvertreterrecht ist der Ausgleichsanspruch bei Vertragsbeendigung. Für das Entstehen dieses Anspruchs ist unter anderem entscheidend, wie das Vertragsverhältnis beendet wurde. Der Ausgleichsanspruch muss (außergerichtlich) innerhalb eines Jahres ab Vertragsbeendigung geltend gemacht werden. Wie beraten und vertreten Sie gerne bei der Durchsetzung / Abwehr des Ausgleichsanspruchs.
IMMOBILIENRECHT / KAUFVERTRÄGE / SONSTIGES
Wir beraten Sie gerne in allen Bereichen des Zivil- und Verwaltungsrechtes, wobei der besondere Schwerpunkt der Kanzlei im Bereich „Immobilienrecht“ gelegen ist. Auch die Errichtung von Liegenschaftskaufverträgen aller Art, insbesondere Kauf- und Schenkungsverträge, ist unser tägliches Geschäft. Wir beraten Sie daher gerne bei Liegenschaftstransaktionen jeder Art und übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung von der Vertragserrichtung bis zur Eintragung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch.