Egger Lassingleithner

Rechtsanwälte für Maklerrecht

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Eberhard-Fugger-Str. 3
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Geöffnet

Mo-Do: 08:00 - 17:00 Uhr
Fr: 08:00 - 14:00 Uhr

ANWALTLICHES LEISTUNGSANGEBOT

Wir sind spezialisiert auf den Bereich des Immobilienrechts mit besonderer Kernkompetenz im Bereich des (Immobilien-) Maklerrechts. Wir betreuen insbesondere Immobilienmakler sowie Handelsvertreter in allen rechtlichen Angelegenheiten.

Unser Leistungsangebot erstreckt sich aber ebenfalls auf die Beratung und Vertretung von Maklerkunden

Wir betreuen Immobilienmakler, Versicherungsmakler, Handelsvertreter und Maklerpools in allen rechtlichen Angelegenheiten. Eine Kernkompetenz ist die Prüfung der Berechtigung samt gegebenfalls anschließender (gerichtlicher) Durchsetzung der Immobilienmaklerprovision sowie die Abwehr behaupteter Haftungsansprüche gegenüber Immobilienmaklern

Umgekehrt beraten und vertreten wird aber auch Verbraucher und prüfen insbesondere Provisionsansprüche auf deren Berechtigung und wehren diese allenfalls auch gerichtlich ab. Darüber hinaus beraten wir Sie selbstverständlich auch gerne in Zusammenhang mit Schadenersatz– und sonstigen Ansprüchen gegenüber Immobilienmakler und machen diese notwendigenfalls auch gerichtlich geltend.

PROVISIONSCHECK

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Wir prüfen für Sie, ob und in welcher Höhe ein Provisionanspruch besteht und vertreten Sie gerne auch vor Gericht bei Durchsetzung und Abwehr von Provisionsansprüchen.

SCHADENERSATZ / HAFTUNG

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Wir vertreten Sie bei der Geltendmachung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen aller Art, insbesondere aufgrund allfälliger Pflichtverletzungen des beauftragten Maklers.

VERTRAGSCHECK

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Wir unterziehen Ihre Vertragsunterlagen einer eingehender Prüfung unter Einbeziehung der aktullen Rechtsprechung um haftungsthematiken und andere Streitigkeiten bereits im Vorhinein zu vermeiden und überarbeiten/erstellen diese gerne entsprechend den Vorgaben des Maklergesetzes und der Rechtsprechung.

HANDLESVERTRETER – AUSGLEICHSANSPRUCH

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Eines der zentralen Themen im Handelsvertreterrecht ist der Ausgleichsanspruch bei Vertragsbeendigung. Für das Entstehen dieses Anspruchs ist unter anderem entscheidend, wie das Vertragsverhältnis beendet wurde. Der Ausgleichsanspruch muss (außergerichtlich) innerhalb eines Jahres ab Vertragsbeendigung geltend gemacht werden. Wie beraten und vertreten Sie gerne bei der Durchsetzung / Abwehr des Ausgleichsanspruchs.

IMMOBILIENRECHT / KAUFVERTRÄGE / SONSTIGES

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Wir beraten Sie gerne in allen Bereichen des Zivil- und Verwaltungsrechtes, wobei der besondere Schwerpunkt der Kanzlei im Bereich „Immobilienrecht“ gelegen ist. Auch die Errichtung von Liegenschaftskaufverträgen aller Art, insbesondere Kauf- und Schenkungsverträge, ist unser tägliches Geschäft. Wir beraten Sie daher gerne bei Liegenschaftstransaktionen jeder Art und übernehmen für Sie die gesamte Abwicklung von der Vertragserrichtung bis zur Eintragung Ihres Eigentumsrechts im Grundbuch.